Vorausschauend und anspornend!
Raumplaner:innen haben manchmal den Eindruck, dass Biodiversitätsförderung ausserhalb der Raumplanungsprozesse stattfindet - aber auch in den raumplanerischen Prozessen, z.B. bei der Erarbeitung von Richtplänen oder in Nutzungsplanungen, können die Weichen für mehr Biodiversität gestellt werden. Insbesondere bei:
- Festlegung quantitativer und qualitativer Minimumvorgaben im kommunalen Richtplan, in der Nutzungsplanung und in Baureglementen für Kantone und Gemeinden für Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsgebiet;
- Erarbeitung von Musterbestimmungen;
- Etablierung von Anreizen und Mehrwertabgaben auf kommunaler Ebene; Beispiel;
- Erstellung von Leitbildern auf kommunaler Ebene;
- Erarbeitung und Nutzung von Naturinventaren;
- Minimumvorgaben und Anforderungen in Wettbewerbsausschreibungen, beispielsweise über Kennwerte;
- Partizipation zu Biodiversitätsthemen.