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Vorausschauend und anspornend!

Raumplaner:innen haben manchmal den Eindruck, dass Biodiversitätsförderung ausserhalb der Raumplanungsprozesse stattfindet - aber auch in den raumplanerischen Prozessen, z.B. bei der Erarbeitung von Richtplänen oder in Nutzungsplanungen, können die Weichen für mehr Biodiversität gestellt werden. Insbesondere bei:

  • Festlegung quantitativer und qualitativer Minimumvorgaben im kommunalen Richtplan, in der Nutzungsplanung und in Baureglementen für Kantone und Gemeinden für Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsgebiet;
  • Erarbeitung von Musterbestimmungen;
  • Etablierung von Anreizen und Mehrwertabgaben auf kommunaler Ebene; Beispiel;
  • Erstellung von Leitbildern auf kommunaler Ebene;
  • Erarbeitung und Nutzung von Naturinventaren;
  • Minimumvorgaben und Anforderungen in Wettbewerbsausschreibungen, beispielsweise über Kennwerte;
  • Partizipation zu Biodiversitätsthemen.